LeistungenWie erklärt man Behandlungspflege und Grundpflege verständlich?
Angehörige unterscheiden die beiden Töpfe nicht. Behandlungspflege – Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung, Kompressionsstrümpfe – läuft auf ärztliche Verordnung über die Krankenkasse nach SGB V. Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung rechnen Sie nach SGB XI ab, abhängig vom Pflegegrad. Auf der Website trennen wir beides sichtbar, nennen zu jeder Leistung ein Alltagsbeispiel und schreiben dazu, was vorliegen muss, damit sie erbracht werden darf. Wer das vorab versteht, ruft mit der richtigen Frage an – und Ihre Pflegedienstleitung führt das Grundsatzgespräch nicht mehr am Telefon.








