BarrierefreiGilt die Barrierefreiheitspflicht auch für Kanzleien?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 für viele Websites mit Verbraucherbezug; ob Ihr Auftritt darunter fällt, hängt vom Einzelfall ab. Unabhängig davon lohnt sich Barrierefreiheit ohnehin: Klare Kontraste, verständliche Sprache und saubere Struktur helfen jedem Mandanten. Wir bauen nach WCAG-Grundsätzen – damit sind Sie gut aufgestellt, gleich wie die Einordnung ausfällt.








