ImpressumWas muss im Impressum eines Meisterbetriebs stehen?
Mehr als bei einem Ladengeschäft. Neben Anschrift, Rechtsform und Kontakt gehören für zulassungspflichtige Gewerke nach Anlage A der Handwerksordnung die zuständige Handwerkskammer, die Berufsbezeichnung samt Verleihungsstaat und der Hinweis auf die HwO ins Impressum, dazu die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Wer als Fachbetrieb nach § 19l WHG arbeitet oder Sachkundenachweise führt, kann das an derselben Stelle belegen. Wir bereiten die Angaben vor und stimmen sie mit Ihnen ab; die abschließende Prüfung bleibt bei Ihnen oder Ihrem Rechtsbeistand, denn Rechtsberatung dürfen wir nicht leisten.








