RechtWelche Werberegeln gelten für Apotheken-Websites?
Für Apotheken gilt deutlich mehr als Impressum und DSGVO. Die Apothekenbetriebsordnung setzt den Rahmen für Aussagen zu Offizin, Rezeptur und Versorgungsleistungen, das Heilmittelwerbegesetz untersagt anpreisende Darstellung und Wirkversprechen, die Arzneimittelpreisverordnung schließt Preiswerbung und Rabatte bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln aus. Wir formulieren Ihre Leistungen deshalb sachlich, halten Pflichtangaben sauber und verzichten auf Vergleiche mit Versendern. Seit Juni 2025 kommt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hinzu, das für viele Online-Angebote Kontraste, Tastaturbedienung und klare Struktur verlangt. Das setzen wir von Beginn an um, nicht als spätere Nachrüstung.








