Der Europäische Gerichtshof stärkt die Datenschutzrechte der Nutzer

Die Übermittlung von Nutzer-Daten von Facebook Nutzern in Irland nach Amerika sind nicht sicher.

Die wurde heute in einem Urteil vom EuGH in Luxenburg entschieden.

Die Datenübermittlung die in der Vereinbarung „Safe Harbor“ beschlossen worden ist, wurde mit dem Urteil als ungültig erklärt. (Az: C-362/14)

Der österreichische Facebook-Kritiker Max Schrems hatte das Verfahren auf den Weg gebracht. Er klagte gegen das Online Netzwerk Facebook, weil er der Ansicht ist, dass die Daten von deutschen Facebook Nutzern in den USA vor staatlichen Überwachung durch die Geheimdienste wie die NSA nicht geschützt sind.

Die Folgen des Urteils

Die Europa-Zentrale von Facebook übermittelt die Nutzerdaten in Teilen an Server in den USA. Mit der Klage des Daten-Aktivisten Schrems ist nur für die irische Datenschutzbeauftragte die Möglichkeit entstanden dies Praxis zu unterbinden.

Es muss nun eine grundsätzlich neue Regelung geschaffen werden, was den Datenaustausch zwischen Firmen in den USA und der Europäischen Union handhabt.

Seit den Enthüllungen von Edward Snowden ist davon auszugehen, das die Daten in den USA nicht wirklich vor Zugriffen des Geheimdienstes NSA geschützt sind.

Für die EU-Kommission kommt das Urteil ungelegen, da Sie in den vergangenen zwei Jahren das „Safe Harbour“- Abkommen mit den USA neu verhandelt hat.

Jetzt müssen schnell zwischen der EU und den USA ein neues Datenschutzabkommen ausgehandelt werden, da ein Abbruch des Datenaustausches fatale Folgen hätte.

 

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